Allgemeine Auftragsbedingungen für Übersetzungsbüros
1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzungsbüro und seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für das Übersetzungsbüro nur verbindlich, wenn es sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat das Übersetzungsbüro rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzungsbüro einen Korrekturabzug zu überlassen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzungsbüro zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzungsbüros.
4. Mängelbeseitigung
(1) Das Übersetzungsbüro behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(2) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
5. Haftung
Das Übersetzungsbüro haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Die Haftung ist auf die Höhe der Berufshaftpflichtversicherung begrenzt. Bei druckreifen Übersetzungen wird die Haftung nur übernommen, wenn eine Druckfreigabe seitens des Übersetzungsbüros erfolgt ist.
6. Berufsgeheimnis
Das Übersetzungsbüro verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Vergütung
(1) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein.
(2) Das Übersetzungsbüro hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen, die Mehrwertsteuer wird, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet.
Das Übersetzungsbüro kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann es die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.
(3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeitsgrad angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich, grundsätzlich aber die Preise von interteam Übersetzungsbüro, München.
8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzungsbüros. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Das Übersetzungsbüro behält sich sein Urheberrecht vor.
9. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.
(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.